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Ganzer Kanton Bern: Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, generelles Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen (ab einem Mindestabstand zum Wald von 50 Meter) dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind immer zu beobachten und ein Funkenwurf sofort zu löschen. Bei Wind ist auch ausserhalb der Feuerverbotszonen ganz auf Feuer zu verzichten.
Die Regierungstatthalterämter stehen der Bevölkerung zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17 Uhr und an den Wochenenden wurde eine Hotline eingerichtet (031 635 23 53).
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das Feuerwerksverbot gilt bis auf weiteres. Die Situation wird am Donnerstag, 6. August 2026, vom Regierungsstatthalteramt neu beurteilt.
Weitere Informationen sowie das entsprechende Merkblatt finden Sie hier:
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Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2026 unter anderem folgende Geschäfte beraten oder Beschlüsse gefasst:
Waldstrassenplan Genehmigung Mitwirkung Waldstrassenplan „Blasenfluh“
Schiesswesen Bewilligung Verpflichtungskredit Ersatz Trefferanzeige Schiessanlage Thalibühl
Papiersammlung Beschluss Entschädigung CHF 3’500 für die Mitarbeit der Schule Oberthal
Finanzplanung Genehmigung Infrastrukturprogramm 2026 – 2031
Strassenunterhalt Genehmigung Signalisation Schlossberg
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Wasserknappheit – sparsamer Umgang mit Trinkwasser
In den letzten Tagen ist der Wasserverbrauch im Perimeter des Wasserverbund Kiesental massiv angestiegen. Insbesondere in der Nacht werden hohe Wassermengen bezogen. Der Wasserverbund Kiesental kann diese Verbräuche über längere Zeit nicht mehr aus dem Grundwasser decken. Damit sich mittelfristig keine Versorgungsengpässe ergeben, gilt ab sofort bis auf weiteres folgendes:
- Das Bewässern von Anlagen (Rasen, Sportplätze) und landwirtschaftliche Felder wird nicht mehr gestattet.
- Der Wasserverbrauch ist einzuschränken, das Waschen von Fahrzeugen oder Vorplätzen ist untersagt.
Bei auffälligen Wasserverlusten, Leckagen oder ungewöhnlichen Feuchtstellen sind wir dankbar für entsprechende Hinweise. Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung (031 710 26 26) oder Brunnenmeister Christian Kropf (079 516 37 56).
Vielen Dank für die Mithilfe und den verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser in dieser ausserordentlichen Situation.
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Ergebnisse Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026
Die 45 anwesenden Stimmberechtigten (7.8 %) haben die ausgeglichene Jahresrechnung 2025 einstimmig genehmigt. Das Ergebnis des Gesamthaushaltes (inkl. Spezialfinanzierungen) weist einen Ertragsüberschuss von CHF 5’066.90 aus. Der allgemeine Haushalt (steuerfinanziert) schliesst mit der Pflichteinlage in die finanzpolitische Reserve von CHF 122’534.85 ausgeglichen ab.
Die 4 anwesenden Jungbürger:innen erhielten von Gemeindepräsident Christoph Zbinden den Bürgerbrief überreicht.
Unter dem Traktandum Verschiedenes und Informationen informierte u.a. Gemeinderat Thomas Kupferschmied die Anwesenden über die Einführung von mybuxi per Anfangs 2027.
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Resultate eidgenössische und kantonale Abstimmungen
Die Gemeinde Oberthal hat wie folgt abgestimmt:
Eidgenössische Vorlagen (57.6% Stimmbeteiligung)
Vorlage 1: Nachhaltigkeitsinitiative
Ja-Stimmen: 257 / Nein-Stimmen: 95Vorlage 2: Änderung des Zivildienstgesetzes
Ja-Stimmen: 195 / Nein-Stimmen: 151Kantonale Vorlage (51.7% Stimmbeteiligung)
Projektierungskredit für das Kunstmuseum Bern (Sanierung und Ersatzneubau)
Ja-Stimmen: 81 / Nein-Stimmen: 233 -
mybuxi startet ab 2027 in der Region ein neues Angebot für flexible Mobilität
Die Gemeinde Oberthal nimmt auch an diesem Projekt in der Region Chisental und Worb teil. Das Konzept verbindet Bus und Taxi: Fahrten können bequem per App gebucht werden und erfolgen zwischen festgelegten Haltepunkten. Mehrere Fahrgäste mit ähnlicher Route können sich dabei ein Fahrzeug teilen.
So funktionierts

Das Angebot ist täglich verfügbar und kann spontan oder ab zwei Wochen im Voraus via App reserviert werden. Ziel dieses Pilotprojektes ist es, den öffentlichen Verkehr in der Region bedarfsgerecht zu ergänzen und die Mobilität für die Bevölkerung weiter zu verbessern.
Jetzt Mitmachen
Für den Aufbau des Angebots im Chisental und in Worb wird ein Verein gegründet. Gesucht werden engagierte Vorstandsmitglieder sowie freiwillige Fahrerinnen und Fahrer.Die Einsätze dauern in der Regel rund 5 Stunden. Pro Schicht wird eine Spesenpauschale von CHF 50 ausgerichtet. Voraussetzung sind ein Führerausweis Kategorie B sowie ein Mindestalter von 25 Jahren. Die Fahrzeuge werden zur Verfügung gestellt.
In einer Umfrage können Sie Fragen zum Angebot beantworten oder Wünsche für Haltepunkte einbringen. Scannen Sie doch den QR-Code und gestalten das Angebot aktiv mit!
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter mybuxi.ch

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Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 unter anderem folgende Geschäfte beraten oder Beschlüsse gefasst:
Genossenschaft EVK: Delegation Generalversammlung vom 24. Juni 2026
Gemeindeverband Grosshöchstetten: Delegation Abgeordnetenversammlung vom 25. Juni 2026
Wasserverbund Kiesental AG WAKI: Delegation Generalversammlung vom 16. Juni 2026
AVAG Umwelt AG: Delegation Generalversammlung vom 23. Juni 2026
Abwasserleitung: Genehmigung Nachkredit Reparatur Leitung Gfell
Schulmobiliar: Genehmigung Nachkredit Anschaffung Schaukelsitz
Robidog: Genehmigung Nachkredit für Anschaffung
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Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026
Am 15. Juni 2026, 20.00 Uhr, findet in der Wirtschaft zur Eintracht, Oberthal, die Gemeindeversammlung mit folgenden Traktanden statt:
- Jahresrechnung 2025 (Link Exemplar PDF)
a) Genehmigung der Nachkredite
b) Genehmigung der Gemeinderechnung - Jungbürgerehrung 2026
- Verschiedenes und Informationen aus den Ressorts
Die Unterlagen zur Versammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. ab Freitag, 15. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung Oberthal öffentlich auf. Ausserdem wird auf die ausführliche Botschaft im „Oberthal aktuell“ verwiesen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeit- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Versammlung mit anschliessendem Apéro freundlich ein.
Oberthal, 20. April 2026 Gemeinderat
- Jahresrechnung 2025 (Link Exemplar PDF)
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Achtung: Wichtige Information Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse ist eine eingeschleppte Art, welche sich in Mitteleuropa und auch bei uns im Emmental und Mittelland rasant ausbreitet. Sie hat grossen Nahrungsbedarf und bedroht auch unsere Bienenvölker.
Die Asiatische Hornisse ist im Vergleich zu den heimischen Hornissen etwas kleiner und hat einen schwarzen Körper mit gelbem Hinterleib und gelben Beinen.
Was mache ich, wenn ich Asiatische Hornissen sehe?
– Wenn möglich, Fotos machen vom Nest und den einzelnen Tieren
– Sich nicht in Gefahr bringen und Abstand halten
– Den Fund unter folgendem Link melden: Asiatische Hornisse meldenSie finden weitere Informationen unter: bienen.ch/velutina
oder unter der Hotline Bienengesundheit: 0800 274 274
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Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. April 2026 unter anderem folgende Geschäfte beraten oder Beschlüsse gefasst:
Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026: Genehmigung Traktandenliste
Anzeiger Konolfingen: Delegation Delegiertenversammlung vom 8. Mai 2026
Gemeindeverband ARA Oberes Kiesental: Delegation Abgeordnetenversammlung vom 18. Mai 2026
Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs: Stellungnahme zu den geplanten Änderungen.