• Tageskarten bzw. Nachfolgelösung Spartageskarten Gemeinde

    Noch bis am 30. Januar 2024 stellt die Gemeinde Oberthal zwei Tageskarten Gemeinde in bisher bekannter Form zur Verfügung.
    Der Preis einer Tageskarte beträgt Fr. 42.00.
    Last-Minute-Angebot: Fr. 30.00 kostet eine Tageskarte, die am Gültigkeitstag oder einen halben Tag davor gekauft wird!

    Die Karten können bei der Käserei Reutegraben, Oberthal, reserviert und abgeholt werden.
    Tel.: 031 711 04 24

    Nachfolgelösung Spartageskarten Gemeinde

    Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden erhalten. Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen. Der Gemeinderat Oberthal hat im Frühling 2023 entschieden, die Nachfolgelösung «Spartageskarten Gemeinde» anzubieten. Die Spartageskarten stehen ab 1. Januar 2024 zum Verkauf. 

    Die Spartageskarten Gemeinde
    • gilt am gewählten Tag von Betriebsbeginn bis um 5 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs.
    • ist erhältlich solange Vorrat. Alle Gemeinden greifen auf das gleiche Kontingent zu.
    • ist nur im Vorverkauf erhältlich: ab 6 Monate im Voraus bis spätestens 1 Tag vor der Reise. Sie kann nicht am Reisetag gekauft werden.
    • ist nur personalisiert erhältlich. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen Halbtax ausweisen können. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist deshalb nicht möglich.
    • ist nicht für Kinder und Hunde erhältlich.
    • kann nur in Ausnahmefällen (mehrfach identisch gekauft, falsche Kundengruppe, Reiseunfähigkeit, Tod, nachträglicher Kauf von GA oder Halbtax) gegen einen Selbstbehalt von CHF 10 erstattet werden. Tritt ein solcher Ausnahmefall ein, melden Sie sich bei der Verkaufsstellte, bei welcher Sie die Spartageskarte Gemeinde gekauft haben. Die Verkaufsstelle reicht den Erstattungsantrag bei der SBB zur Prüfung ein und erstattet Ihnen die Spartageskarte Gemeinde bei einer Bewilligung der SBB zurück.

    Preise
    Die Spartageskarte Gemeinde gibt es in zwei verschiedenen Preisstufen. Die günstigste Preisstufe erhalten Sie bis maximal 10 Tage vor Ihrem Reisetag. Wann die Spartageskarte Gemeinde zu welchen Preisen verfügbar ist, erfahren Sie auf spartageskarte-gemeinde.ch. Ein direkter Verkauf an die Kund:innen in Selbstbedienung über diese Webseite ist nicht möglich.

    Abholung mittels Barzahlung oder Versand per Mail gegen Vorauszahlung
    In Oberthal kann die Spartageskarte Gemeinde mittels Barzahlung während den Öffnungszeiten in Papierform bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Gegen Vorauszahlung (Banküberweisung auf Konto CH40 0900 0000 3000 6688 9) wird diese als E-Ticket (PDF-Format) per Mail oder auf Wunsch als Mobile-Ticket an die Kund:innen verschickt.
    Falls die reservierte/n Spartageskarte/n nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen mittels Barzahlung abgeholt oder der Betrag auf das Konto der Einwohnergemeinde überwiesen wurde, wird die Reservation storniert. Damit verfällt der Anspruch auf die Spartageskarte und auf die gebuchte Preisstufe.

    Reservation Gemeindeverwaltung Oberthal
    Sind Sie an einer Reservation einer/mehrerer Spartageskarte/n über die Gemeinde Oberthal unter den obenstehenden Bedingungen interessiert? Dann wählen Sie die Nummer 031 710 26 26 oder teilen Sie uns per Mail an info@oberthal.ch folgende Daten mit:
    Reisedatum / Anzahl Spartageskarten / Namen, Vornamen und Geburtsdatum von allen Reisenden

    Wichtig
    Bitte prüfen Sie direkt nach dem Erhalt der Spartageskarte Gemeinde, ob Ihre Personendaten und der Reisetag korrekt sind. Bei Unstimmigkeiten melden Sie sich umgehend bei der Gemeindeverwaltung Oberthal.

    Beachten Sie unsere Öffnungszeiten. (Freitag geschlossen)

  • Überarbeitung Reglement und Verordnung über den Betrieb einer Tagesschule in der Gemeinde Oberthal

    Der Gemeinderat hat am 11. Dezember 2023 das Reglement über den Betrieb einer Tagesschule in der Gemeinde Oberthal 2023 genehmigt. Das neue Reglement tritt rückwirkend auf den 1. August 2023 in Kraft.

    Dieses Geschäft unterliegt gestützt auf Art. 33 der Gemeindeordnung der Referendumsmöglichkeit. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Beschluss des Gemeinderates der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Die Frist endet am 22. Januar 2024.

    Die Publikation erfolgt im Anzeiger Konolfingen vom 21. Dezember 2023 und 11. Januar 2024. 

    Hier finden Sie das Reglement über den Betrieb einer Tagesschule in der Gemeinde Oberthal.

     

    Verordnung über den Betrieb einer Tagesschule in der Gemeinde Oberthal
    Der Gemeinderat hat am 11. Dezember 2023 auch die Verordnung über den Betrieb einer Tagesschule in der Gemeinde Oberthal 2023 genehmigt.

    Hier finden Sie die Verordnung über den Betrieb einer Tagesschule in der Gemeinde Oberthal.

     

     

  • Einführung Kunststoffsammlung per 1. Januar 2024

    Der Gemeinderat Oberthal hat sich intensiv damit auseinandergesetzt und sich im Interesse der Bevölkerung und der Umwelt für die Einführung dieser zertifizierten und nachhaltigen Sammellösung entschieden. Ab dem 1. Januar 2024 können deshalb in Oberthal Haushalt-Kunststoffe mit dem System «Bring Plastic back» gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Finanziert wird das Bringsystem nach dem Verursacherprinzip durch den Verkauf von kostenpflichtigen Sammelsäcken. 

    Wichtige Details:

    Verkaufspreise je Rolle à 10 Säcken:
    35 Liter:   CHF 19.-
    60 Liter:   CHF 32.-
     
    Verkaufsstellen in Oberthal:
    Gemeindeverwaltung Oberthal
    Käserei Reutegraben
     
    Sammelstelle in Oberthal:
    Gemeindeplatz Reutegraben
     
    Was wird gesammelt?
    • Folien wie Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli usw.
    • Plastikflaschen und Getränkekarton wie für Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Putzmittel, usw.
    • Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Früchte-/Obst- und Fleischschalen usw.
    • Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher usw.
    • Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen usw.
    • Wichtig: PET-Getränkeflaschen gehören weiterhin in die separate PET-Sammlung.
     
    Mehr Informationen dazu, was genau gesammelt werden kann und was nicht unter www.sammelsack.ch

    «Bring Plastic back», das Kunststoff-Recycling dem vertraut werden kann Das Sammelsystem «Bring Plastic back», auf dem das Berner Projekt aufgebaut ist, wurde nach den strengen Anforderungen des Vereins Schweizer Plastic Recycler (VSPR) zertifiziert und hat sich in den letzten 10 Jahren bereits in rund 500 Gemeinden etabliert. 2022 wurden in der Schweiz so insgesamt 7’149 Tonnen Haushalt-Kunststoffe gesammelt. Die Zertifizierung beinhaltet ein komplettes und regelmässiges Stofffluss-Monitoring nach Methode der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA. Dies garantiert, dass aus dem Plastikabfall auf sinnvolle Weise neue Rohstoffe gewonnen werden.

    Kunststoff wiederverwerten, statt sie zu vernichten
    Damit Kunststoff recycelt werden kann, muss die Kunststoff-Qualität von Anfang an hoch sein. Ausschlaggebend sind die differenzierte Sammlung und Sortierung. Wenn Kunststoff richtig gesammelt, sortiert und weiterverarbeitet wird, kann er zwei-, drei Mal oder noch öfter wiederverwertet werden. Haushalt-Kunststoffe sind in der Regel Lebensmittel- und Haushaltverpackungen, welche hohe Qualitäts- und Hygieneanforderungen erfüllen und sich daher besonders gut für das stoffliche Recycling eignen.

    Modernste Sortiertechnik
    Die gefüllten Sammelsäcke werden von regionalen Sammelpartnern eingesammelt und an die regionalen Sammelpunkte gebracht. Dort wird das Material für einen effizienten Weitertransport zur Sortieranlage gepresst. In der modernen Sortieranlage im grenznahen Lustenau (AT) werden die Sammelsäcke maschinell aufgerissen, aufgelockert und sortenrein in die verschiedenen Kunststofffraktionen getrennt. Auf einem Förderband identifizieren Nahinfrarotscanner die unterschiedlichen Materialien. Druckluftventile trennen sie dann präzise voneinander. Trotz dieser modernen Technik erfolgt für ein bestmögliches Ergebnis zusätzlich noch eine händische Nachkontrolle.

    Hochwertiges Material – zurück in die Haushalte
    Für den effizienten Weitertransport zu Verarbeitungswerken in der Schweiz und der EU werden die sortenreinen Kunststoffe wiederum verpresst. In diesen spezialisierten Recyclingbetrieben werden die Kunststoffe zunächst zerkleinert und dann gewaschen, getrennt und getrocknet. Die sauberen Kunststoff-Schnitzel werden anschliessend erhitzt, eingeschmolzen und zu Recyclingkunststoff (Regranulat) verarbeitet. Dieses hochwertige Recyclingmaterial kann dann für die Herstellung neuer Kunststoffprodukte wie beispielsweise Kabelschutzrohren, Folien und Flaschen eingesetzt werden und gelangt so wiederum zurück in die Haushalte.

    Sammelkreislauf:

     

    Kontaktpersonen

    Gemeinde Oberthal                   Systembetreiberin Interessensvertreterin für Berner Gemeinden
    Gemeindeverwaltung InnoRecycling AG / sammelsack.ch         AVAG Umwelt AG
    031 710 26 26 079 331 49 75 033 226 56 15
    info@oberthal.ch   mb@sammelsack.ch m.arpagaus@avag.ch
    www.oberthal.ch   www.sammelsack.ch www.avag.ch
  • Aus dem Gemeinderat

    Der Gemeinderat hat an seinen Sitzungen vom 11. Dezember 2023 unter anderem folgende Geschäfte beraten oder Beschlüsse gefasst:

    Tagesschule: Überarbeitung Reglement und Verordnung über den Betrieb einer Tagesschule in der Gemeinde Oberthal aus dem Jahr 2010 / Erhöhung Stundenansatz Tagesschulleitung.

    Gemeindeverband Regionales Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz Bern-Mittelland: Beratung der Geschäfte der ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung.

    Regionalkonferenz Bern-Mittelland: Beratung der Geschäfte der Regionalversammlung.

    Strassenunterhalt: Kenntnisnahme Abrechnung über den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 98’000 für Einbau neuer Deckbelag Strassenabschnitt Schwändigraben.

    Generelle Entwässerungsplanung (GEP): Pflichtenheft-GEP, Beratung weiteres Vorgehen