Diverses

Personalreglement 2026 / Personalverordnung 2026

Personalreglement 2026 

Der Gemeinderat hat am 19. Januar 2026 das Personalreglement 2026 genehmigt. Das neue Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

Dieses Geschäft unterliegt gestützt auf Art. 33 der Gemeindeordnung der Referendumsmöglichkeit. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Beschluss des Gemeinderates der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird.

Das Reglement kann hier eingesehen werden.

 

Personalverordnung 2026 

Der Gemeinderat hat am 19. Januar 2026 auch die Personalverordnung 2026 genehmigt. Diese kann hier eingesehen werden.