Diverses

Reglement / Verordnung Benützung von Schulräumen und -anlagen

Reglement 2026 über die Benützung von Schulräumen und -anlagen

Der Gemeinderat hat am 16. März 2026 das Reglement 2026 über die Benützung von Schulräumen und -anlagen genehmigt. Das neue Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt das Reglement vom 1. Januar 2004, welches damit aufgehoben wird. 

Dieses Geschäft unterliegt gestützt auf Art. 33 der Gemeindeordnung der Referendumsmöglichkeit. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Beschluss des Gemeinderates der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird.

Das Reglement kann hier eingesehen werden.

 

Verordnung 2026  über die Benützung von Schulräumen und -anlagen

Der Gemeinderat hat am 16. März 2026 auch die Verordnung 2026 über die Benützung von Schulräumen und -anlagen genehmigt. Diese kann hier eingesehen werden. Die alte Verordnung, welche per 1. Januar 2004 in Kraft trat, wird aufgehoben. 

 

Funktionendiagramm Schulkommission 

Der Gemeinderat hat am 16. März 2026 auch Änderungen im Funktionendiagramm Schulkommission genehmigt. Diese kann hier eingesehen werden.