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Ganzer Kanton Bern: Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, generelles Feuerwerksverbot

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten

Ausserhalb der Feuerverbotszonen (ab einem Mindestabstand zum Wald von 50 Meter) dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind immer zu beobachten und ein Funkenwurf sofort zu löschen. Bei Wind ist auch ausserhalb der Feuerverbotszonen ganz auf Feuer zu verzichten. 

Die Regierungstatthalterämter stehen der Bevölkerung zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17 Uhr und an den Wochenenden wurde eine Hotline eingerichtet (031 635 23 53). 

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das Feuerwerksverbot gilt bis auf weiteres. Die Situation wird am Donnerstag, 6. August 2026, vom Regierungsstatthalteramt neu beurteilt. 

Weitere Informationen sowie das entsprechende Merkblatt finden Sie hier:

www.be.ch/waldbrandgefahr

Merkblatt Feuerverbote